Bis 31. Oktober gilt in den Bergzonen Frankreichs keine Winterreifenpflicht.
Ab 1. November: Winterreifen oder Schneeketten an Bord. Die Termine für 2026/27 sind noch nicht bestätigt.
VORAUSSICHTLICH OK
Dieses Ergebnis beruht auf unbestätigten Angaben. Bitte vor der Fahrt bei der Quelle prüfen.
- GILT
- 01.11. – 31.03., nur in ausgeschilderten Berggemeinden (Schild B58), auch ohne Schnee unbestätigtDie Gemeinden legt der Präfekt fest: etwa 34 von 48 möglichen Départements unbestätigtAußerhalb dieser Zonen keine Winterreifenpflicht
- NÖTIG
- Schneeflocken-Symbol (3PMSF); M+S allein reicht nichtPkw: Winterreifen auf allen 4 Rädern (mind. 2 je Achse)oder Schneeketten an Bordmind. 1,6 mm Profil
- STRAFE
- Noch keine Strafe in Kraft: Das Dekret dazu ist nicht veröffentlicht (Stand 17.02.2026)
- KETTEN
- Zusätzlich kann Schild B26 „chaînes à neige obligatoires“ stehen: dort Ketten PflichtWinterreifen genügen dort nur mit Zusatzschild „pneus neige admis“Sommerreifen + Ketten: ja, Schneeketten oder Schneesocken für mind. 2 Antriebsräder an Bord erfüllen die PflichtWinterreifen sind dann nicht nötig
- QUELLE
- legifrance.gouv.frassemblee-nationale.frbison-fute.gouv.frStand 03.10.2026